Am 1. Dezember 2011 hat der Deutsche Bundestag das GKV-Versorgungsstrukturgesetz beschlossen. Neben verschiedenen Reformideen ist vorgesehen, stufenweise eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung für (seltene) Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, hochspezialisierten Leistungen sowie bestimmten ambulanten Operationen und stationsersetzenden Eingriffen als eigenständigen Bereich im Gesundheitsversorgungssystem der GKV mit gleichen Qualifikationsanforderungen für Arztpraxen und…

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