Kleine Krankenhäuser haben es zunehmend im Wettbewerb der (stationären) Gesundheitsanbieter schwer. Dies gilt insbesondere für Krankenhäuser mit einer Bettengröße unter 100, die im Bereich der Grundversorgung in strukturschwachen Regionen tätig sind. Solche Krankenhäuser befinden sich häufig in einer wirtschaftlichen Schieflage, die von einer vergleichsweise schlechten Betriebskostenfinanzierung (Basisfallwert) und einem zu geringen Case-Mix bedingt ist. Tarifbedingte Kostensteigerungen…
Sicherstellungszuschlag nach § 5 Absatz 2 KHEntgG als Rettungsanker für das notleidende Krankenhaus? - Das Verwaltungsgericht Arnsberg sagt nein
f&w
Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.