Nach der Hereinnahme von Arbeitsverträgen in die AGB-Kontrolle mit der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 unterfällt auch die für Chefarztverträge typische Entwicklungsklausel der Inhaltskontrolle nach §305ff. BGB. Unter Hinweis darauf kamen jetzt erstmals seit Geltung der neuen Rechtslage das Arbeitsgericht Paderborn mit Urteil vom 12. April 2006 und das Arbeitsgericht Hagen mit Urteil vom 5. September 2006 zu dem Ergebnis, die in den zu Grunde liegenden Chefarztverträgen vereinbarten…
Erste Urteile zur AGB-Kontrolle von Entwicklungsklauseln
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