Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) erweitert die Kooperationsmöglichkeiten zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern. Das ist positiv. Im Ergebnis bleibt das VÄndG aber hinter dem Ziel einer umfassenden Reform des Vertragsarztrechts zurück. Viele im Gesetzgebungsverfahren diskutierte Reformschritte sind fallen gelassen worden, insbesondere weitere Öffnungen für institutionelle ambulante Behandlungsmöglichkeiten der Krankenhäuser. Die Politik wagte einen zaghaften Schritt in die…

Das VÄndG: Ein zaghafter Schritt in die richtige Richtung
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