Es lohnt sich, für den Versorgungsvertrag zu streiten, aber er ist keine Belegungsgarantie

Die Reha-Bedarfsplanung durch Rentenversicherer ist rechtswidrig

  • Recht
  • 01.01.2006

Die Praxis der Rentenversicherungsträger, Anträge auf Abschluss eines Versorgungsvertrages wegen mangelnden Bedarfs abzulehnen, ist rechtswidrig. Gegen eine derartige Ablehnung, den Rechtsweg zu beschreiten, verspricht Erfolg, wenn die anderen Voraussetzungen - insbesondere die fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit der Reha-Klinik - erfüllt werden. Mit Erstreiten des Versorgungsvertrages ist aber keine Belegungsgarantie der Reha-Klinik durch die Rentenversicherungsträger gegeben.

Die…

Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.

Login

Ähnliche Artikel

Weitere Artikel dieser Ausgabe

f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus

Die Fachzeitschrift für das Management im Krankenhaus

Erscheinungsweise: monatlich

Zeitschriftencover

Klinik-Newsletter

Abonnieren Sie unseren kostenlosen täglichen Klinik-Newsletter und erhalten Sie alle News bequem per E-Mail.

* Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Anmelden“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass der Bibliomed-Verlag mir regelmäßig News aus der Gesundheitswirtschaft zusendet. Dieser Newsletter kann werbliche Informationen beinhalten. Die E-Mail-Adressen werden nicht an Dritte weitergegeben. Meine Einwilligung kann ich jederzeit per Mail an info@bibliomed.de gegenüber dem Bibliomed-Verlag widerrufen. 

Kontakt zum Kundenservice

Rufen Sie an: 0 56 61 / 73 44-0
Mo - Fr 08:00 bis 17:00 Uhr

Senden Sie uns eine E-Mail:
info@bibliomedmanager.de

Häufige Fragen und Antworten finden Sie im Hilfe-Bereich