In jüngster Zeit betreiben Krankenhäuser vermehrt "Insourcing" im Sinne einer Eingliederung in abhängige Unternehmen. Durch die Konstruktion einer umsatzsteuerlichen Organschaft kommt es hierbei zu erheblichen Einsparungen bei der Umsatzsteuer. Doch ist in arbeitsrechtlicher Hinsicht Vorsicht geboten. Das belegen zwei neuere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu Ausgliederungen im Krankenhausbereich.
Jahrelang stand bei der Auslagerung von Krankenhaus-Bereichen das "Outsourcing" durch…