Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen dieses Modells werden aber unterschätzt

Insourcing ist in

  • Recht
  • 01.01.2006

In jüngster Zeit betreiben Krankenhäuser vermehrt "Insourcing" im Sinne einer Eingliederung in abhängige Unternehmen. Durch die Konstruktion einer umsatzsteuerlichen Organschaft kommt es hierbei zu erheblichen Einsparungen bei der Umsatzsteuer. Doch ist in arbeitsrechtlicher Hinsicht Vorsicht geboten. Das belegen zwei neuere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu Ausgliederungen im Krankenhausbereich.

Jahrelang stand bei der Auslagerung von Krankenhaus-Bereichen das "Outsourcing" durch…

Vollständigen Artikel lesen? Jetzt einloggen oder Zugriff erhalten

Login

Ähnliche Beiträge

BibliomedManager MONATSPASS

Jetzt einen Monat vollen Einblick

  • Unbegrenzter Zugriff auf alle Fachartikel und Analysen
  • Ideal für Entscheider im Gesundheitswesen
  • Endet automatisch - völlig unverbindlich

Klinik-Newsletter

Abonnieren Sie unseren kostenlosen täglichen Klinik-Newsletter und erhalten Sie alle News bequem per E-Mail.

* Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Anmelden“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass der Bibliomed-Verlag mir regelmäßig News aus der Gesundheitswirtschaft zusendet. Dieser Newsletter kann werbliche Informationen beinhalten. Die E-Mail-Adressen werden nicht an Dritte weitergegeben. Meine Einwilligung kann ich jederzeit per Mail an info@bibliomed.de gegenüber dem Bibliomed-Verlag widerrufen. 

Weitere Artikel dieser Ausgabe

Kontakt zum Kundenservice

Rufen Sie an: 0 56 61 / 73 44-0
Mo - Fr 08:00 bis 17:00 Uhr

Senden Sie uns eine E-Mail:
info@bibliomedmanager.de

Häufige Fragen und Antworten finden Sie im Hilfe-Bereich