Das BSG hatte sich in einer Entscheidung vom 8. September 20041 mit folgendem Sachverhalt zu befassen: Wie ist zu entscheiden, wenn ein Vertragsarzt einen gesetzlich versicherten Patienten operiert, dieser anschließend auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin in eine Privatklinik aufgenommen wird, der Vertragsarzt die „ambulante“ Operation zu Lasten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnet und der Patient die Kosten der Übernachtung als Selbstzahler übernimmt?
Der Sachverhalt
Die Kläger –…