Mit den Regelungen des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes hat der Gesetzgeber den liquiditätsmäßig bereits erheblich belasteten Krankenhäusern zusätzliche Aufwendungen aufgebürdet. Mit Klageeinreichung wegen Zahlungsverzögerung werden drei Gerichtsgebühren fällig, die auf Grundlage des vorläufigen Streitwertes zu zahlen sind.
Mitte 2004 wurde eine Veränderung der gerichtskostenrechtlichen Vorschriften (GKG) vorgenommen, und zwar durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz. Nachdem durch das…