Das Fallpauschalengesetz vom 23. April 2002 (BGBl. I S. 1442) ändert das SGB V, das KHG und die BPflV. Daneben tritt ein neues Krankenhausentgeltgesetz. In Artikel 7 legt das Fallpauschalengesetz differenziert fest, wann die einzelnen Vorschriften in Kraft treten: am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, also am 30. April 2002; am 1. Januar 2003, am 1. Januar 2004 oder am 1. Januar 2005. Dazu kommt, dass wichtige Vorschriften zwar zu einem bestimmten Zeitpunkt in Kraft treten, aber noch nicht…
Das Fallpauschalengesetz Welches Recht gilt ab welchem Zeitpunkt?
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