Die Uniklinik Frankfurt und die AOK-Hessen gingen das Wagnis ein, bereits seit August 2001 nach DRG abzurechnen. Analog der im Fallpauschalengesetz für die Jahre 2003 und 2004 vorgesehenen budgetneutralen Phase vereinbarten die Projektpartner, dass mit dem „Feldversuch" für beide Seiten kein finanzielles Risiko verbunden sein durfte. Daher führen sie – neben der DRG-Abrechnung – die Statistik nach BPflV weiter, damit diese in den Gesamtbudgetausgleich einfließen kann. Zwar ist die Uniklinik…
Trotz Tücken kann der Frühumstieg auf das DRG-System gelingen
f&w
Vollständigen Artikel lesen? Jetzt einloggen oder Zugriff erhalten