Der Gesetzgeber hat Paragraph 613a des BGB neu geregelt

Das Outsourcing und der Betriebsübergang bergen künftig größere Risiken

  • Recht
  • 01.03.2002

Die Ergänzung des Paragraphen 613 a BGB, die zum 1. April 2002 in Kraft getreten ist, stellt neue Anforderungen an die Arbeitgeber. Betriebsübertragungsverträge bergen künftig größere arbeitsrechtliche Risiken. Insbesondere bei Ausgliederungen aus dem Krankenhaus und bei der Übertragung von Krankenhäusern auf andere Träger oder andere und neue Gesellschaften wird dies nicht ohne Folgen bleiben.

Der Paragraph 613 a BGB ist eine der zentralen Vorschriften des BGB, wenn es um Fragen des…

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