Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 4. August 2000 (NJW 2001, 892)1 den Weg für das noch angemessene Wahlleistungsentgelt für Ein- und Zweibettzimmer gewiesen. Die beiden jetzt vorliegenden Urteile des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 20. November 2001 (13 O 9878/98) und des Landgerichts München vom 6. September 2001 (26 O 19881/98) haben diesen Weg beschritten und sind keinen Fingerbreit davon abgewichen. Insoweit bringen die Urteile nichts Neues. Bedeutsam ist jedoch, wie sie mit…
Erste Urteile zum Komfortzuschlag für die Wahlleistung Einbett und Zweibettzimmer
f&w
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