Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss, G-BA, normierte Mindestmenge von 30 für die in den Perinatalzentren Level 1 zu behandelnden äußerst geringgewichtigen Früh- und Neugeborenen unter 1250 Gramm hatte beim Bundessozialgericht keinen Bestand. Demnach war die Festsetzung der Mengenvorgabe von jährlich 14 rechtmäßig, hingegen nicht ihre Erhöhung auf jährlich 30. Höhere Anforderungen an die Versorgung ergeben sich für betroffene Krankenhäuser aber künftig aus der vom G-BA in seiner Sitzung am 20.…

Rechtlich problematische Mindestmenge: Struktur- anstatt Mengenvorgaben?
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