Mit dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen soll das gesetzlich verankerte Psych-Entgeltsystem als Budgetsystem angewendet werden. Durch den Entwurf entsteht stattdessen ein Nebeneinander neuer und alter Finanzierungselemente (Krankenhausvergleich, Beibehaltung der Landesbasisentgeltwerte, Weiterkalkulation Bewertungsrelationen) sowie bürokratischer und streitträchtiger Dokumentationspflichten…
Nicht auf Augenhöhe
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