Pflegestärkungsgesetz III

Vereinfachter Reha-Zugang

  • f&w
  • BDPK
  • 23.01.2017

f&w

Ausgabe 7/2016

Seite 678

Reha-Leistungen werden nicht in ausreichendem Umfang dazu genutzt, den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Nach derzeit geltender Rechtslage prüft der behandelnde Arzt das Vorliegen von Reha-Bedürftigkeit, -Fähigkeit und einer positiven -Prognose. Diese Verordnung führt jedoch nicht zur Leistungserbringung. Abschließend entscheidet die Krankenkasse, die wirtschaftlich keinen Vorteil aus der vermiedenen Pflegebedürftigkeit ihrer Versicherten zieht. Der Beurteilungsspielraum der…

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