Das Entlassmanagement nach einem Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalt wurde im vergangenen Jahr durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz angepasst. Die Einzelheiten zur Zusammenarbeit regelt ein Rahmenvertrag, der noch nicht zustande gekommen ist. Die Verhandlungen dazu sollen noch im ersten Halbjahr 2016 abgeschlossen werden.
Bisher waren Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen verpflichtet, ein Versorgungsmanagement durchzuführen. Damit sollte die Versorgungslücke zwischen einem…