Als 1994 der erste Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen eingeführt wurde, achteten die Erfinder auf zwei Dinge: Ausgeglichen wurden erstens nur Durchschnittsausgaben, um unwirtschaftlich arbeitende Kassen nicht zu belohnen. Zweitens wurden bewusst nicht so leicht zu manipulierende Ausgleichskriterien gewählt: Die wesentlichen waren Alter und Geschlecht sowie die Frage, ob ein Versicherter Erwerbsminderungsrente bezog. Vor allem auf Druck der Ortskrankenkassen wurde diesen…
Reformbedürftiger Finanzausgleich
Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.