Das Krankenhausstrukturgesetz sieht ein ganzes Bündel (gesetzlicher) „Qualitätssicherungsmaßnahmen“ für die Krankenhausversorgung vor. Die Qualitätsoffensive des Bundes führt zu erheblicher Unruhe, zunächst beim G-BA selbst – er soll bis 31. Dezember 2016 einen ersten Beschluss zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren vorlegen – und sodann unter den Bundesländern, die die G-BA-Beschlüsse auf die betroffenen Krankenhäuser umzusetzen haben. Auseinandersetzungen um die Rechtmäßigkeit der…

Heikler Eingriff in die Länderhoheit

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