Anfang 2015 haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung den sogenannten „Optimierten Begutachtungsstandard“ eingeführt. Gutachter behandeln die zu untersuchenden Fälle sensibler und erkennen vermehrt rehabilitative Bedarfe in der Pflegebegutachtung. Die Zahl der Reha-Empfehlungen hat sich seither verdoppelt – Tendenz: weiter steigend. Unsere Autorin sieht nun Vertragsärzte in der Pflicht, Reha-Leistungen für Versicherte einzuleiten.
Gemäß § 18 SGB XI ist bei jeder Pflegebegutachtung…