Mit einem Urteil aus Dezember 2015 und gleich drei Entscheidungen vom 4. Mai 2016 hat das Bundessozialgericht auch für Krankenhäuser bedeutsame Ausführungen zum Vertragsarztrecht gemacht und seine Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Gründung und Weiterentwicklung von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von massiven Verschärfungen geändert.
Von Dr. Jens-M. Kuhlmann
Der 4. Mai 2016 wird in der juristischen Literatur, in Entscheidungen der Zulassungsgremien und künftigen Urteilen der…