Krankenhäuser sollten den Krankenkassen eine Aufwandsentschädigung zahlen, wenn sie nachgewiesen falsch abrechnen. Dies wäre ein Anreiz, in den Grenzen des Erlaubten zu bleiben. Krankenkassen trügen dann nicht mehr das alleinige Risiko der Rechnungsprüfung, meint unser Autor und fordert zum Abschluss unserer Serie eine Abkehr von der asymmetrischen Aufwandspauschale.
Knapp 70 Milliarden Euro zahlt die gesetzliche Krankenversicherung pro Jahr für die Vergütung von Krankenhausleistungen an die…