Mit Klage der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind die von der Bundesschiedsstelle festgelegten Neuregelungen für das Entlassmanagement vermutlich ausgesetzt. Unabhängig davon haben Patienten einen Rechtsanspruch auf ein „ordnungsgemäßes Entlassmanagement“. Diesen müssen die Krankenhäuser gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Das Entlassmanagement als Teil der Krankenhausbehandlung nach § 39 Absatz 1a SGB V soll einen lückenlosen Übergang in die nach Abschluss die…