Durch eine Änderung im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz können Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen eine andere qualitätsgeprüfte Rehabilitationseinrichtung mit und ohne Versorgungsvertrag mit Zahlung von sogenannten Mehrkosten oder mehrkostenfrei wählen, wenn sie berechtigte Gründe nach § 9 SGB IX haben.
Einige Krankenkassen lassen den Versicherten zwar die freie Wahl unter den zertifizierten Einrichtungen, fordern sie dann aber auf, als Selbstzahler den Vertragspreis mit der Klinik…