BVA-Prüfergebnis bestätigt BDPK

Wunsch- und Wahlrecht Reha

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  • 03.05.2017

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Ausgabe 5/2017

Seite 476

Durch eine Änderung im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz können Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen eine andere qualitätsgeprüfte Rehabilitationseinrichtung mit und ohne Versorgungsvertrag mit Zahlung von sogenannten Mehrkosten oder mehrkostenfrei wählen, wenn sie berechtigte Gründe nach § 9 SGB IX haben.

Einige Krankenkassen lassen den Versicherten zwar die freie Wahl unter den zertifizierten Einrichtungen, fordern sie dann aber auf, als Selbstzahler den Vertragspreis mit der Klinik…

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