Die Bundesregierung hat mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Einführung verbindlicher Personaluntergrenzen vorgelegt. In einer Presseerklärung des Bundesgesundheitsministeriums vom 5. April 2017 heißt es: „Die Bundesverbände der Krankenhäuser und Krankenkassen werden verpflichtet, Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen festzulegen, in denen dies für die…
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BDPK 05-2017
BDPK-Editorial
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