Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine Broschüre für Ärzte mit Hinweisen zur Verordnung von Medizinischer Rehabilitation erstellt. Jeder Vertragsarzt ist berechtigt, eine Maßnahme zu verordnen. Seit April 2016 ist die Antragstellung erheblich vereinfacht, wofür sich der BDPK viele Jahre eingesetzt hat.
Patienten haben einen gesetzlichen Anspruch auf Medizinische Rehabilitation, wenn eine solche Maßnahme aus ärztlicher Sicht notwendig ist. Kostenträger sind neben den gesetzlichen…