1978/1979 erkrankten in der DDR mehrere Tausend Frauen an Hepatitis C. Sie wurden Opfer eines Arzneimittelskandals, da der Impfstoff zur Anti-D-Immunprophylaxe verunreinigt war. Bis heute leiden die Frauen an den Folgen.
Den Impfstoff zur Anti-D-Immunprophylaxe (Textkasten: „Die Anti-D-Immunprophylaxe“) haben in den 1960er-Jahren sowohl ein britisches als auch ein US-amerikanisches Forschungsteam entwickelt. 1969 wurde der Impfstoff im Westen eingeführt. In der DDR war die Anti-D-Immunprophylaxe 1970/1971 von einer Arbeitsgruppe des Obermedizinalrats Dr. Wolfgang Schubert (*1924) entwickelt worden. Schubert erhielt für die Entwicklung und die Einführung in die Praxis 1976 den Nationalpreis der DDR. Er war Ärztlicher Direktor des Bezirksinstituts für Blutspende- und Transfusionswesen Halle (Saale). Unter seiner Leitung stellte das Bezirksinstitut den Impfstoff für die gesamte DDR her. Für die Produktion des Impfstoffs erhielt das Institut in Halle (Saale) humanes Plasma geeigneter Spender von den anderen Bezirksinstituten der DDR.
1940 entdeckten Karl Landsteiner (1868–1943) und Alexander Solomon Wiener (1907–1976) das Erythrozyten-Antigen-System. Landsteiner und Wiener hatten Blut von Rhesusaffen in Kaninchen injiziert. Einige Wochen später fanden sie im Serum der Kaninchen Antikörper, die mit den Erythrozyten der Rhesusaffen reagiert hatten. Diese Antikörper reagierten auch mit menschlichen Erythrozyten – allerdings nicht mit allen. Landsteiner und Wiener nannten nun diejenigen Menschen, mit deren Erythrozyten die Kaninchenseren reagierten, „Rhesus-positiv“, die anderen „Rhesus-negativ“. Bei Rhesus-negativen Frauen, die ein Rhesus-positives Kind erwarten, tritt eine Rhesus-Inkompatibilität auf. Dabei bildet der Rhesus-negative Organismus Antikörper gegen die Rhesus-positiven Erythrozyten. Diese Antigen-Antikörper-Reaktion kann zu einer lebensbedrohlichen Situation führen. Daher erhalten diese Frauen während und unmittelbar nach der Schwangerschaft sowie nach einem Schwangerschaftsabbruch oder einer Fehlgeburt eine Prophylaxe mit Anti-D-Immunglobulinen. Die Antikörper werden so über die Gabe einer Anti-D-Prophylaxe zerstört.
Impfstoff aus kontaminiertem Blutplasma
Im Frühjahr 1978 teilte das Bezirksinstitut für Blutspende- und Transfusionswesen Neubrandenburg Schubert mit, dass zwei Blutplasmaspender an einer Hepatitis erkrankt waren. Die Betroffenen klagten unter anderem über Oberbauchbeschwerden, Appetitlosigkeit und zeigten Symptome einer Hepatitis. Das Blutplasma der erkrankten Spender war im Bezirksinstitut für Blutspende- und Transfusionswesen Halle (Saale) bereits bei der Herstellung von zwei Chargen (6 und 7) des Anti-D-Immunglobulins verwendet worden. Diese beiden Chargen arbeitete das Bezirksinstitut zu einer dritten Charge (15) um.
Zwar waren die Tests auf Hepatitis B negativ ausgefallen, doch konnten weder eine Hepatitis A noch eine sogenannte Non-A-non-B-Hepatitis – das Hepatitis-C-Virus wurde erst 1988 beschrieben – ausgeschlossen werden. Dennoch diente das verunreinigte Blutplasma für die Produktion weiterer Chargen. Denn Schubert befürchtete einen Engpass bei der Produktion des Wirkstoffs. Einen Import aus dem Ausland hatte der Leiter des Staatlichen Kontrollinstituts für Seren und Impfstoffe ausgeschlossen. Das Bezirksinstitut reichte die Chargen anschließend beim Kontrollinstitut ein – ohne Hinweis darauf, dass die verdächtigen Plasmen darin verarbeitet worden waren. Dieses gab die Chargen frei, und das kontaminierte Anti-D-Immunglobulin gelangte in die Bezirke der DDR. Schließlich breitete sich die Infektion durch den Einsatz einer verunreinigten Waschflüssigkeit weiter aus. Denn jede neue Charge enthielt die Waschflüssigkeit der jeweils vorhergehenden Charge, wodurch das Virus in weitere acht Chargen gelangte.
Bei Rhesus-Inkompatibilität bekamen Frauen nach der Geburt, einer Fehlgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch eine Anti-D-Prophylaxe. Ende 1978 meldeten die Krankenhäuser der verschiedenen Bezirke, dass Frauen erkrankt waren, denen zuvor eine Anti-D-Immunprophylaxe gegeben worden war. Das Gesundheitsministerium der DDR ging davon aus, dass die Anti-D-Prophylaxe für diese Erkrankungen ursächlich war. Nach Sperrung der verdächtigen Chargen im Januar 1979 überprüften Mitarbeiter des Staatlichen Kontrollinstituts für Seren und Impfstoffe und des Instituts für Arzneimittel die Produktion in Halle (Saale). Zudem ordnete der Gesundheitsminister der DDR, Obermedizinalrat Professor Dr. Ludwig Mecklinger (1919–1994), an, alle betroffenen Frauen zu erfassen und medizinisch zu überwachen. Falls die Frauen Symptome einer Hepatitis oder erhöhte Blutwerte aufwiesen, wurden sie von ihren Familien getrennt und zwangsweise in ein Krankenhaus eingewiesen.
Viele betroffene Frauen selbst schildern das Ereignis als ein traumatisches Schockerlebnis. Sie waren ahnungslos, und auch die Partner erfuhren nichts zu den Hintergründen. Im März 1979 wurde bekannt, dass Frauen erkrankt waren, die den Wirkstoff aus nachfolgenden Chargen erhalten hatten. Diese Chargen waren durch die Wiederverwendung der verunreinigten Waschflüssigkeit kontaminiert worden.
Medizinische Betreuung und Forschung
Der Gesundheitsminister der DDR gab mehrere Anweisungen zum Umgang mit den betroffenen Frauen heraus. Zum einen sollte der jeweilige Kreisarzt die behandelnden Ärzte sorgfältig auswählen und vorbereiten. Den Frauen war somit die Möglichkeit der freien Arztwahl zumindest anfangs verwehrt. Zum anderen sollten alle betroffenen Frauen untersucht und bei dem Verdacht auf Vorliegen einer Hepatitis zwangsweise in Krankenhäusern isoliert werden. Falls die Frauen den Krankenhausaufenthalt verweigerten, versuchten Mitarbeiter der Hygienekommissionen sie zu überreden und drohten ihnen in Einzelfällen. Sie wurden zudem kaum über die Erkrankung und die Hintergründe aufgeklärt. Das Gesundheitsministerium hatte ein „Argumentationsmaterial“ an die behandelnden Ärzte herausgegeben, das nur wenige Informationen für die Betroffenen vorsah.
Die wochenlange Trennung von ihren Säuglingen und Kindern hatte Auswirkungen auf das Mutter-Kind-Verhältnis und stellte eine erhebliche psychische Belastung für die Frauen dar. Die fehlende Aufklärung über die Ereignisse und die möglichen Folgen der Erkrankung entsprachen nicht den Vorgaben der ärztlichen Informationspflicht. Im Rahmen der medizinischen Versorgung widerfuhr den Frauen erhebliches Unrecht, zumal die ärztliche Behandlung unter Zwang erfolgte. Hierzu gehörte auch die Infektion selbst, die auf einer Arzneimittelstraftat basierte. Bis heute müssen die Betroffenen damit zurechtkommen, dass sie etwas in sich tragen, was erhebliche Folgen für ihr Leben hatte und noch hat, ohne hierfür etwas zu können. Diese Tatsache hat bei vielen Betroffenen zu gravierenden, nicht zuletzt psychischen Folgen geführt.
Das Ministerium für Gesundheitswesen hatte angewiesen, die betroffenen Frauen in die Dispensairebetreuung einzubeziehen. Dabei kam es zu häufigen Blutentnahmen und Leberbiopsien. Einige Frauen kritisierten die Maßnahmen, da hiermit die Krankheit lediglich nachgewiesen werden sollte; es ging nicht um Therapie. Ein Nachweis des Erbmaterials des Virus war erst zu Beginn der 1990er-Jahre möglich. Angesichts dessen sind die häufigen Untersuchungen kritisch zu sehen.
Eine entsprechende medizinische Forschung zu dieser Patientengruppe erfolgte noch in der DDR auch im Auftrag des Ministeriums für Gesundheitswesen. Dieses hatte angeordnet, Blutproben der betroffenen Frauen und infizierter Kontaktpersonen nach Berlin zu schicken. Es ist unklar, ob die betroffenen Frauen informiert wurden, dass ihre Blutentnahmen der Forschung dienten. Mit den Veröffentlichungen der Forschungsergebnisse verfolgten die Ärzte und Institutionen vor allem persönliche Forschungsgewinne und Anerkennung in der internationalen Fachwelt.
Folgen des Arzneimittelskandals
1979 erfolgte unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Strafprozess. Die Generalstaatsanwaltschaft der DDR ermittelte gegen Schubert und den Leiter der Technischen Kontrollorganisation des Bezirksinstituts für Blutspende- und Transfusionswesen Halle (Saale). Dabei kam Schubert die Rolle des „Bauernopfers“ zu. Aus den Strafprozessunterlagen wird deutlich, dass die Staatsanwaltschaft vor allem die Funktion des Staatlichen Kontrollinstituts für Seren und Impfstoffe offenkundig vernachlässigte. Vielmehr durften der Leiter und ein Mitarbeiter des Staatlichen Kontrollinstituts für Seren und Impfstoffe das Verfahren als Sachverständige und Gutachter mitgestalten. Gegen ein neutrales Gutachten sprach sich die Staatsanwaltschaft aus. Ferner ging sie nicht der Frage nach, inwieweit das Ministerium für Gesundheitswesen eine Mitverantwortung trug.
Der Minister für Gesundheitswesen hatte die Infektionen als Impfschadensfälle kategorisiert und festgelegt, diese entsprechend der Zweiten Durchführungsbestimmung zum „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen“ (GÜK) vom 27. Februar 1975 einzustufen (Abbildung). Ein Teil der infizierten Betroffenen erhielt infolgedessen geringe vierstellige Zahlungen sowie Lohnausgleichszahlungen.
Politisierte Medizin
Die medizinhistorische Analyse der Ereignisse hat gezeigt, dass nicht eine einzelne Person als Verantwortlicher auszumachen ist. Der Direktor des Bezirksinstituts für Blutspende- und Transfusionswesen Halle (Saale) war in einer schwierigen Situation. Dennoch hätte er die Möglichkeit gehabt, den verunreinigten Impfstoff nicht einzusetzen. Er war Arzt in einem Gesundheitssystem, das Druck ausüben konnte. Es war ein marodes System, das in einem Lieferengpass nicht investieren wollte. Und der Staat hätte das mangelnde Serum mit Devisen im Westen kaufen müssen. Der Arzneimittelskandal zeigt, in welchem Maße die Medizin von politischen Interessen bestimmt war. Die betroffenen Frauen tragen ein Virus in ihrem Körper, mit dem sie ohne eigenes Zutun infiziert wurden, und haben dieses zum Teil auch unwissentlich weitergegeben. Dazu kommt die körperliche Manifestation des Virus, gegen die zwar einiges gemacht wurde und gemacht werden kann. Aber diese Faktoren zusammengenommen haben für die Betroffenen gravierende psychische Auswirkungen auf ihr gesamtes Leben, sodass sich hier bis heute auch Traumafolgen beschreiben lassen.Florian Steger, Carolin Wiethoff, Maximilian Schochow,
Studienreihe der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt, Sonderband, Mitteldeutscher Verlag, 2016, 312 Seiten, 17,95 Euro ISBN 978-3-95462-753-0