Der im März 2016 eingeführte § 137h SGB V regelt die Nutzenbewertung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts einer hohen Risikoklasse beruhen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, IQWiG, hat die ersten acht Methoden bewertet und der Gemeinsame Bundesausschuss entsprechende Beschlüsse gefasst. Eine Bilanz zu den Ergebnissen der Bewertungsinstitutionen und zu deren Folgen für den Versorgungsalltag.
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