Pflegeheime haben einen Anspruch auf Gewinnzuschlag und Risikoausgleich – zu diesem Ergebnis kam im Frühjahr das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Die Höhe dieses Anspruchs muss ein Sachverständigengutachten ermitteln.
Auch wenn SGB XI-Pflegesatzverfahren in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt sind, wurden bundesweit wegen der erheblichen Signalwirkung mit großer Spannung die Urteilsgründe einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 6. April…