Seit 25. Mai 2018 gelten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich für alle Einrichtungen/Institutionen/Behörden und mithin für sämtliche Akteure des Gesundheitswesens in Deutschland. Krankenhäuser betreffend liegt ein wichtiger Fokus auf dem Schutz der Patientendaten. Aus der DSGVO lassen sich allgemeine Vorgaben formulieren, die übergreifend für alle Gesundheitseinrichtungen gelten. Etwa der Grundsatz, dass das Erheben, Verarbeiten oder Nutzen personenbezogener Daten…
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Kolumne
Datenschutz-Tücke

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