Mit einem Urteil vom 22. März 2018 hat sich das Bayerische Landessozialgericht zur Frage der Selbstständigkeit einer für Bereitschaftsdienste eingesetzten „Honorarärztin“ geäußert. Es reiht sich in die Entscheidung derjenigen Obergerichte ein, die für den Fall der Beschäftigung von Honorarärzten von einer abhängigen Beschäftigung und damit einer Sozialversicherungspflicht durch den Krankenhausträger ausgehen. Der Fall betrifft den Einsatz im Bereitschaftsdienst außerhalb der üblichen…
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Sozialversicherung bei Honorarärzten
Vorsicht: Scheinselbstständigkeit

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