Neue gesetzliche Vorgaben auf EU-Ebene verlangen von öffentlichen Auftraggebern seit Oktober, Vergabeanforderungen nur noch in digitaler Form zu erstellen. Öffentliche Krankenhäuser müssen somit künftig alle Beschaffungsvorgänge elektronisch erfassen. Beschaffungsinstitutionen stehen vor der Herausforderung, ihre Mitglieder mit adäquaten Angeboten zu unterstützen.
Das Gesundheitswesen verändert sich stetig. Damit verbunden sind auch Veränderungen der Schwerpunkte des Handelns. Gerade im Bereich…