Der im Rahmen der Budgetverhandlung von Krankenhaus und Krankenkassen zu vereinbarende Gesamtbetrag ist 2019 noch einmal budgetneutral zu ermitteln. Die konsequente Anwendung der Zwei-Säulen-Theorie steht damit letztmalig im Fokus der Verhandlung und entscheidet maßgeblich über dessen Ergebnis. Daneben ist erneut besonderes Augenmerk auf den Nachweis und die Nachverhandlung von Personalstellen nach der Psychiatrie-Personalverordnung zu legen.
Hinsichtlich der Vereinbarung des Gesamtbetrags…