Das Pflege-Sofortprogramm gibt den Kliniken mehr finanziellen Spielraum und entlastet die Pflegekräfte, bekräftigt Gesundheitsminister Jens Spahn. Sparen zulasten der Pflege werde es nicht mehr geben, unterstreicht der CDU-Politiker in seinem Gastbeitrag für f&w.
Obwohl in den letzten Jahren immer mehr Beschäftigte in der Pflege gearbeitet haben, konnte die Zahl der Pflegekräfte mit dem wachsenden Bedarf in Krankenhäusern und Pflegeheimen nicht Schritt halten. Wir haben darauf mit einem Sofortprogramm reagiert. Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wollen wir die Arbeitsbedingungen in der Pflege spürbar verbessern. Dabei geht es um den weiteren Ausbau von Pflegepersonaluntergrenzen und die bessere Finanzierung von Pflegepersonal. Jede zusätzlich geschaffene Pflegestelle in der unmittelbaren Patientenversorgung bettenführender Stationen wird vollständig finanziert. Auch Tarifsteigerungen in der Pflege werden voll finanziert. Eine Obergrenze gibt es nicht mehr. Kein Geld für Pflege ist also keine Ausrede mehr!
Wir verhindern das Sparen zulasten der Pflege
Dank Weiterentwicklung und Verbesserung des Pflegestellen-Förderprogramms wirkt diese Verbesserung schon seit Anfang dieses Jahres. Ab 2020 wird die Pflege am Bett dann über ein gesondertes Pflegebudget finanziert. Das bedeutet, dass die Krankenhausvergütung auf eine Kombination aus DRG-Entgelten und eine Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt wird. Das Ziel ist, Pflegepersonalkosten in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen unabhängig von Fallpauschalen zu vergüten. Die Pflegebudgets berücksichtigen und finanzieren den individuellen Pflegepersonalbedarf des Krankenhauses. Indem künftig die tatsächlichen Kosten für die Pflege am Bett in den Pflegebudgets vereinbart werden, verhindern wir, dass zulasten der Pflege gespart wird.
Auch Tariferhöhungen müssen nicht mehr durch Einsparungen zulasten der Pflege kompensiert werden. Das ermöglicht die vollständige Tarifrefinanzierung für das Pflegepersonal. Die Krankenkassen können die Zahlung von Tarifgehältern in der Pflege nicht als unwirtschaftlich monieren. Nach dem Prinzip mehr Geld für mehr Personal sollen diese Finanzierungsmaßnahmen zu zweierlei beitragen: Die Krankenhäuser erhalten mehr finanziellen Spielraum, um Pflegepersonal zu beschäftigen. Mehr Kollegen bedeutet insgesamt eine Entlastung der Pflegekräfte.
Durch bessere Arbeitsbedingungen kann einem höheren Krankenstand und einem frühzeitigen Ausscheiden von Pflegekräften aus dem Beruf entgegengesteuert werden. Bessere Arbeitsbedingungen werden tendenziell auch zu einem höheren Arbeitsangebot von Pflegekräften führen. Damit Pflegekräfte zurückkommen, die ausgestiegen sind oder reduziert haben, können Krankenhäuser zur Gewinnung von Pflegepersonal zusätzlich Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf vereinbaren. Die Hälfte der Kosten übernehmen die Kostenträger. Dafür stellen sie in den Jahren 2019 bis 2024 jährlich bis zu rund 70 Millionen Euro bereit. Mit zusätzlichen Anreizen wollen wir mehr Menschen für eine Pflegeausbildung gewinnen. Wir verbessern die Rahmenbedingungen der Vergütung von Ausbildungsplätzen in der Pflege und fördern die Ausbildungskapazitäten für Pflegeberufe zusätzlich durch den Krankenhausstrukturfonds.
Im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz geht es um mehr Stellen und um bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Die veränderte Finanzierung der Pflege ist der erste Schritt. Pflegeausstattung und die Arbeitsbedingungen beeinflussen sich gegenseitig. Mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege sind aber letztlich ein Gewinn für die Patienten. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz hat also nicht nur wirtschaftliche Auswirkungen. Die pflegerische Zuwendung hat entscheidenden Einfluss auf die Genesung. Jedes zukunftsfähige Krankenhaus braucht eine gut aufgestellte Pflege. Das Krankenhaus muss deshalb auch Arbeitsbedingungen bieten, die für junge Menschen attraktiv sind, die sich eine Tätigkeit in der Pflege vorstellen können. Es sollte Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen bieten und berufserfahrenen früheren Pflegekräften nach einer Berufspause Anreize geben, wieder in ihren Beruf einzusteigen.
Die Finanzierungspflicht der Länder bleibt
Trotz der veränderten Pflegefinanzierung und der Entlastung für die Krankenhäuser, wird es weiter den Bedarf an Investitionen geben. Hier besteht seit vielen Jahren Handlungsbedarf. Um Verbesserungen bei den Krankenhausstrukturen zu erreichen, werden insgesamt bis zu vier Milliarden Euro zusätzliche Mittel bereitgestellt, die hälftig aus dem Gesundheitsfonds und von den Ländern finanziert werden. Die Pflicht der Länder zur Finanzierung von Investitionen bleibt unverändert. Mehr denn je kommt es darauf an, dass die Länder ihrer Verantwortung für auskömmliche Investitionen nachkommen.
Sparen zulasten der Pflege, indem Investitionslücken durch Betriebsmittel gestopft werden, wird es jedenfalls nicht mehr geben. Da nicht zweckgebunden verwendete Mittel des Pflegebudgets vollständig zurückzuzahlen sind, bestehen solche Spielräume zukünftig nicht mehr. Auch die umfassende Tarifrefinanzierung für Pflegeberufe ist zurückzuzahlen, sofern eine zweckentsprechende Verwendung nicht nachgewiesen werden kann. Das alles kommt der pflegerischen Versorgung der Patientinnen und Patienten zugute.
Schließlich geht es um ein großes soziales Versprechen, an dessen Erfüllung Millionen von Beschäftigten im Gesundheitswesen jeden Tag mit großem Einsatz arbeiten und das wir auch in Zukunft halten wollen: eine hochwertige Versorgung für alle anzubieten!
Die Krankenhäuser erhalten mehr finanziellen Spielraum, um Pflegepersonal zu beschäftigen. Mehr Kollegen bedeutet insgesamt eine Entlastung der Pflegekräfte. Ein Krankenhaus muss deshalb auch Arbeitsbedingungen bieten, die für junge Menschen attraktiv sind.