Der Einsatz von Honorarärzten galt bereits seit Längerem als riskant. Nun hat das Bundessozialgericht endgültig entschieden, dass die Freelancer sozialversicherungspflichtig sind. Für die betroffenen Krankenhäuser wird es nun teuer. Ob viele selbstständige Ärzte in die Festanstellung zurückkehren werden, ist fraglich.
Es war ein Paukenschlag für viele Kliniken: Elf Verfahren lagen auf dem Tisch des 12. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel, das Urteil fiel eindeutig aus: Honorarärzte…