Wenn das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) Krankenhausträger zur Teilnahme an der Kalkulation der Krankenhausentgelte verpflichtet, entbehrt das einer rechtlichen Grundlage. So urteilte im April das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Begründung: Das InEK sei keine Behörde und dürfe daher nicht per Verwaltungsakt zur Teilnahme an der Kalkulation auffordern.
Die Rechtsstellung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) im Rahmen seiner…