Die maßgebende Entscheidung der ersten Vergabekammer des Bundes (VK-Bund) vom 11. Mai 2016 (VK-1–22/16) beinhaltet die Klärung, dass Einkaufsdienstleistungen öffentlicher Auftraggeber, mithin zwischen einem öffentlichen Krankenhaus und einer Einkaufsgemeinschaft, entgeltliche Dienstleistung darstellen. Entsprechende Leistungen sind daher grundsätzlich auszuschreiben. Die Klarstellungen in dieser Entscheidung haben bereits zu einer Vielzahl von Vergabeverfahren betroffener Krankenhäuser geführt,…
Warenkorbvergleiche unterliegen Geschäftsgeheimnis
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