Patientensicherheit

Hilfreicher Störenfried

  • Patientensicherheit
  • Management
  • 29.10.2019

f&w

Ausgabe 11/2019

Seite 1008

Mit den Patientensicherheitsbeauftragten wird ein neuer Funktionsträger im Krankenhaus etabliert. Gefragt sind vor allem Persönlichkeiten aus dem medizinisch-pflegerischen Umfeld. Unser Autor schildert, welche Aufgaben sie übernehmen sollen und welche Kompetenzen gefragt sind. 

Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) sorgte im September für Aufsehen, als sie 200 Beauftragte für Patientensicherheit benannte, die im stationären Bereich die Sicherheitskultur im Klinikum voranbringen sollen. Das Land Hessen plant mit einer Patientensicherheitsverordnung (PaSV) sogar eine gesetzliche Verankerung dieser neuen Funktion, nach der Krankenhäuser mindestens einen Patientensicher-heitsbeauftragten (PSB) benennen sollen, der direkt an die Leitung des Krankenhauses berichtet. Er muss nachweisbar über eine Qualifikation auf dem Gebiet des klinischen Risikomanagements verfügen und wird dem für das Krankenhaus zuständigen Ministerium genannt, bekräftigte ein Mitarbeiter des Ministeriums bei der diesjährigen Landestagung des VKD Hessen.

Natürlich ist die Frage berechtigt, ob es neben den Beauftragten für das Qualitäts-, Risiko-, Hygienemanagement, das Transfusionswesen und vielem anderen nun eine neue Funktion explizit für die Patientensicherheit geben muss, wenn sich die benannten und etablierten Funktionsträger bereits umfassend mit Präventionskonzepten beschäftigen. Um diese Frage zu beantworten, ist es notwendig, die Aufgaben und die Rolle eines künftigen PSB zu definieren.

Aufbau und die Pflege einer Sicherheitskultur

Patientensicherheit ist laut Definition des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS) „das aus der Perspektive der Patienten bestimmte Maß, in dem handelnde Personen, Berufsgruppen, Teams, Organisationen, Verbände und das Gesundheitssystem einen Zustand aufweisen, in dem unerwünschte Ereignisse selten auftreten, Sicherheitsverhalten gefördert wird und Risiken beherrscht werden, indem Einrichtungen über die Eigenschaft verfügen, Sicherheit als erstrebenswertes Ziel zu erkennen und realistische Optionen zur Verbesserung umzusetzen, und damit in der Lage sind, ihre Innovationskompetenz in den Dienst der Verwirklichung von Sicherheit zu stellen“.

Dementsprechend muss ein künftiger PSB über weitreichende Kompetenzen zur Organisationsentwicklung verfügen sowie befähigt und autorisiert sein, Patientensicherheit im Sinne dieser Definition umzusetzen. Dabei sollte bei der Qualifikation das WHO-Curriculum zur Patientensicherheit zugrunde gelegt werden und die Erkenntnisse aus dem Weißbuch des APS zur Patientensicherheit aus dem Jahre 2018 berücksichtigt werden (Kasten).

Unter Sicherheitskultur versteht der Soziologe Prof. Dr. Holger Pfaff einen gemeinsamen Wissens-, Werte- und Symbolvorrat einer sozialen Einheit, der deren Kapazität erhöht, die Sicherheit zu fördern. PSB sollten demnach den Aufbau und die Pflege einer Sicherheitskultur zu ihrer vordringlichen Aufgabe machen. Das setzt die persönliche Überzeugung und Begeisterung voraus, Organisationen zu entwickeln. Wissen muss nach Pfaff vorhanden sein und kontinuierlich ausgebaut werden, um es wiederum situationsabhängig im therapeutischen Team zu vermitteln. Patientensicherheit in Diagnostik, Therapie und Pflege ist demnach ein Wert an sich, und Wertevermittlung setzt eine persönliche Haltung voraus. Symbole sind Merkmale, die für Konstanz und Durchdringung stehen. Vielleicht spricht man besser von Ritualen, etwa bei der Anwendung von Checklisten, der Händedesinfektion oder der postinterventionellen Überwachung. Im Kontext des Aufbaus einer Sicherheitskultur muss der PSB gleichermaßen Motor, Coach und Vorbild sein.

Stören, irritieren, verbessern

Im höchsten Reifegrad einer Sicherheitskultur ist Patientensicherheit laut Barbara Hoffmann und Julia Rohe selbstverständlicher und routinierter Teil der Arbeit aller in der Organisation Tätigen und grenze sich von den Organisationsstufen ab, in denen Sicherheit erst dann infrage gestellt werde, wenn es zu einem Schaden gekommen sei (Reifegrad 2) oder wenn gesetzliche Anforderungen das Unternehmen zu erweiterten Sicherheitsstrategien zwingen würden (Reifegrad 3).

Krankenhäuser begeben sich zwischenzeitlich auf den Weg, in einigen Jahren die Kriterien von High Reliability Organizations (HRO) zu erfüllen (siehe f&w 9/2018). HRO zeichnen sich dadurch aus, dass sie regelmäßig und kontinuierlich Sicherheitswissen vermitteln, riskante Haltungen von Mitarbeitern identifizieren und mit Konsequenzen bedenken sowie im Unternehmen die sicherheitsorientierte Kommunikationskultur stetig weiterentwickeln. Von zentraler Bedeutung ist die kollektive Achtsamkeit für Gefahren, Risiken und Sicherheit als eine Haltung. Diese Werteorientierung der Mitarbeiter macht sich fest an einer grundlegenden Disposition, in kritischen Situationen die richtigen Entscheidungen zu treffen und insbesondere dann auf Sicherheitsstandards zu setzen. Merkmale einer HRO sind:

  • die Konzentration auf Fehlervermeidung,
  • ein Denken und Handeln in Prozessen,
  • das Anerkennen von Komplexität,
  • das Fördern und Respektieren von Fachwissen sowie
  • eine kontinuierliche Vorbereitung auf Unvorhersehbares.

PSB müssen in der Lage sein, situationsbezogen verschiedene Rollen einzunehmen. Sie müssen situativ angepasst innerhalb des Unternehmens als Irritierende agieren, die Bestehendes stören und Perspektiven erweitern, als Mentoren auftreten, die zuhören, anregen und Lösungen unterstützen, als Analytiker blinde Flecken identifizieren und Problembewusstsein schaffen, als Vermittler fungieren oder unterschiedliche Interessen konsentieren und als Legitimator Entscheidungen herbeiführen.

Es benötigt nicht viel Fantasie, um zu erkennen, dass viele Krankenhäuser in Deutschland in den nächsten Monaten und Jahren die Abteilungen für Qualitäts- (QM) und Risikomanagement (RM) um das Thema Patientensicherheit erweitern oder die Abteilung umbenennen werden. Patientensicherheitsmanagement ist dabei mehr als QM und RM, weil Patienten selbst in viel stärkerem Maße einbezogen werden. Nicht nur aus Patientensicht ist dies zu begrüßen. QM und RM stellen primär Methoden dar, und Patientensicherheit ist das wahrnehmbare Ziel dieser Methoden. Es ist ein Ziel, das kommuniziert werden muss. Aber vor der Kommunikation steht die zuverlässige und prüfbare Operationalisierung in der Organisationsentwicklung. Dafür braucht es Persönlichkeiten aus dem medizinisch-pflegerischen Umfeld, die umfassend qualifiziert werden die mit Kompetenzen ausgestattet in ihrem Umfeld wirken dürfen, die auch in Krisen krisenfest sind, die nach innen und außen kommunizieren können und dürfen und die letztlich für die Sache der Patientensicherheit brennen.

Kompetenzen und Aufgaben der Patientensicherheitsbeauftragten (PSB)

Sie müssen…

  • Instrumente zur Erfassung, Analyse und Steuerung kritischer Ereignisse kennen und beherrschen (beispielsweise das Critica Incident Reporting System [CIRS], Beschwerdemanagement, die Mortalitäts- und Morbiditäts-Konferenzen, Fallanalysen, Peer-Review-Verfahren, …) und dabei die Systematik des PDCA-Zyklus zur Anwendung bringen.
  • Fehlerquellen und Risiken in komplexen multiprofessionell und interdisziplinär organisierten Systemen identifizieren und mit systemtheoretischen Methoden steuern können sowie transsek- torale Zusammenhänge im Gesundheitswesen kennen.
  • Die neuesten Erkenntnisse zu den relevanten Themen, zum Beispiel zur Arzneimitteltherapiesicherheit, zur Infektionsprävention, Sturzvermeidung, zur Vermeidung von Diagnosefehlern, Druckläsionen und weiteren Themen kennen und in der Lage sein, dieses Wissen auf den jeweiligen Verantwortungsbereich zu übertragen.
  • Simulationen vornehmen beziehungsweise organisieren, in dessen Rahmen insbesondere nichttechnische Fähigkeiten zur Fehlervermeidung im therapeutischen Team geschult werden.
  • Bewährte und notwendige Verhaltensregeln im Schadenfall kennen und beherrschen, das heißt für Patienten und Angehörige sowie Kollegen als Analyst, Kommunikator, Mediator und Vermittler ansprechbar sein.
  • Die Second-Victim-Problematik kennen und erkennen, wenn Mitarbeiter zum zweiten Opfer eines Behandlungs- oder Pflegefehlers werden.
  • Evaluationsmodelle anwenden können, um den Nachweis der Wirksamkeit und des Nutzens von Projekten zur Förderung der Patientensicherheit zu messen, zu bewerten und um Strategien gegebenenfalls anzupassen.
  • Einen direkten Draht zu überregionalen Patientenorganisationen, zu Patientenvertretern der Einrichtung und nicht zuletzt zum Sozialdienst der Ehrenamtlichen knüpfen. Sicherheitsdefizite werden von Patienten nicht selten niederschwellig kommuniziert.
  • Vertrauliche Ansprechpartner für Mitarbeiter sein (auch oder insbesondere für Whistleblowing).
  • Die Absicherungskonzepte des Krankenhauses kennen und aktiv gemeinsam mit den im Unternehmen für Versicherungsfragen zuständigen Kollegen vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Kenntnisse zusammenwirken.

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