Das allgemeine Regelwerk des G-BA für Verstöße gegen Mindestanforderungen aus Qualitätsrichtlinien passt nicht zu Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik, da die dort zu regelnden Inhalte zur Mindestpersonalausstattung ganzer Krankenhäuser ungleich komplexer sind. Die Autoren schlagen vor, Kliniken mehr Steuerungsmöglichkeiten zu gewähren und eine Unterschreitung der Mindestvorgaben nicht zwangsläufig pauschal zu sanktionieren. Gerade am Beispiel von Corona zeigt sich, wie wichtig die…
Ein zu enger Rahmen
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