Wie vieles andere hat die Corona-Krise auch die Abrechnungsprüfung ausgebremst. Auf die nun erst für 2021 zu erwartenden Änderungen aus dem MDK-Gesetz können sich die Kliniken aber jetzt schon vorbereiten.
Zweifelsohne, Krankenhausabrechnungen müssen wie alle anderen Rechnungen im Wirtschaftsverkehr auf ihre Richtigkeit überprüfbar sein. Die von den Kassen beauftragten Einzelfallprüfungen haben jedoch nach wie vor nicht das Ziel, korrekte Abrechnungen sicherzustellen. In erster Linie sind sie…