Werden Patienten wiederholt stationär betreut, gilt es zu prüfen, ob nur eine Fallpauschale abgerechnet werden darf, weil die Aufenthalte zusammenzuführen sind. Die Interessenlage bei Krankenhäusern und Kostenträgern ist hier konträr, da in aller Regel eine Fallzusammenführung (FZF) zu einer geringeren Zahlungsverpflichtung für die Kostenträger führt. Seit Jahren werden die Gerichte mit Fragen zur FZF befasst, was zuletzt zu gesetzgeberischen Reaktionen führte. Ein Über- und Ausblick.
Bis 2003…