Leitlinien

Das Wunder von Covid

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  • 24.02.2021

f&w

Ausgabe 3/2021

Seite 270

Achim Schäfer

Wer erinnert sich noch an den 14. März 2020? Es war die Zeit, in der im Hause von Bundesgesundheitsminister Spahn ein Schutzschirm für die Krankenhäuser und die sonstigen Gesundheitseinrichtungen erarbeitet wurde. An diesem Tag erreichte uns die Nachricht, dass die Rehabilitationskliniken im Schutzschirm der Krankenhäuser nicht mehr enthalten seien. Die Krankenversicherung hatte sich gegen die Aufnahme der Reha-Kliniken in das Rettungsprogramm ausgesprochen. Damals hat die gesamte Branche an einem Samstag einen solchen politischen Druck aufgebaut, dass die Reha am Montag doch wieder in den Schutzschirm aufgenommen wurde.

Im Verlauf der Pandemie haben viele von uns gezeigt, dass sie die Akutkrankenhäuser bei der Bewältigung der Herausforderungen sinnvoll unterstützen können. Wir im MZG in Bad Lippspringe haben Einrichtungen aufgebaut, die sich der Rehabilitation von Post-Covid-Patienten widmen – und dies in immer stärkerem Umfang. Die Langzeitfolgen von Covid sind beträchtlich, und die Patienten haben einen umfassenden Rehabilitationsbedarf. Das mediale Interesse an den Folgen der Infektion hat auch die Reha-Kliniken in den Fokus gerückt. Am Beispiel von Covid können wir heute zeigen, was wir Reha-Einrichtungen seit vielen Jahren täglich leisten. Wir ermöglichen schwer kranken Menschen wieder die Teilhabe an der Gesellschaft und führen sie zurück ins Leben. Ob nach einer Covid-Infektion, nach einem Schlaganfall oder einer schweren COPD-Exazerbation – unser Leistungsspektrum ist vielfältig.

Anfang Januar kam ein neuer Schutzschirm für die Rehabilitationskliniken ins Sozialgesetzbuch V (SGB V). Das Gesundheits- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) enthält eine Regelung zur Anpassung der Vereinbarungen zwischen der Krankenversicherung und den Reha-Kliniken, um die Leistungsfähigkeit der Kliniken im weiteren Verlauf der Pandemie sicherzustellen. Der Zeitraum reichte zunächst vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. März des laufenden Jahres, per Rechtsverordnung kann er gegebenenfalls bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Damit wurde der Krankenversicherung die Verantwortung für den Erhalt der Leistungsfähigkeit der Reha-Kliniken im weiteren Verlauf der Pandemie übertragen. Dies ist ein umfassender Auftrag für die Sicherstellung der Strukturen.

Für diesen Schutzschirm mussten wir nicht mehr kämpfen. Im Zuge der Corona-Pandemie haben wir erreicht, dass die Rehabilitation als eigenständige Versorgungsform von der Gesellschaft und der Politik heute uneingeschränkt anerkannt wird. Das ist ein kleines Wunder.

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