Seit dem 1. Januar 2020 ist die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrischen und Psychosomatischen Einrichtungen (PPP-RL) in Kraft. Die Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV), die ein Personalbemessungsinstrument war, hat keine Gültigkeit mehr. Ab 2022 drohen den Kliniken Vergütungsausfall und Sanktionen, wenn in einem komplexen Nachweissystem deutlich wird, dass die Mindestvorgaben unterschritten werden.
„Personalrichtlinie für die Psychiatrie – Überhöhtes Strafmaß“ ist deshalb das…