Die Niedersächsische Regierung plant eine Novelle der Kommunalverfassung. Darin werden Ausnahmen für die Bürgerbeteiligung benannt. Künftig sollen bei der Krankenhausplanung keine Bürgerbegehren mehr möglich sein.
Die regierende Koalition aus SPD und CDU in Niedersachsen strebt eine Reform der Bürgerbeteiligung an. In § 32 Abs. 2 Satz 2 Nummer 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) möchte sie verankert haben, dass die Krankenhausplanung von der Bürgerbeteiligung ausgenommen…