Die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung hat Krankenhäusern bei Anwendung innovativer Behandlungsmethoden mit Potenzial meist einen Vergütungsanspruch versagt. Anläufe des Gesetzgebers zur Änderung der Rechtslage blieben ungehört. Eine neuere Entscheidung des BSG gibt nun die frühere Rechtsprechung auf und findet eine sachgerechte Lösung bei schwerwiegenden Erkrankungen.
Die bei der beklagten Krankenkasse gesetzlich versicherte Klägerin beantragte im Kalenderjahr 2016 befundgestützt die…