Im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) vom 11. Juli 2021 hat der Gesetzgeber Regelungen zur Übergangspflege in dem Krankenhaus in das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) eingefügt. Wesentliche Rechtsfragen sind ungeklärt, sodass Streitigkeiten vorprogrammiert sind, schreibt unser Autor.
Beachtlich für die erstmals geregelte Übergangspflege im Krankenhaus sind die durch das GVWG neu eingefügten Vorschriften des § 39 e SGB V und des § 132 m SGB V. § 39 e Abs.…