Das Vertragsarztrecht entwickelt sich stetig weiter. Krankenhausträger, die MVZ als Tochterunternehmen betreiben, sollten hier unbedingt auf dem Laufenden bleiben. Der Beitrag nennt fünf Neuerungen und beschreibt, wie mit ihnen umzugehen ist.
Sowohl die Gesetzgebung wie auch die Rechtsprechung für das Vertragsarztrecht befinden sich in einem ständigen Fluss. Für Krankenhausträger, die MVZ als Tochterunternehmen betreiben, ist es ein Gebot der Sorgfalt, sich in eigenen Angelegenheiten darüber…