Krankenhausreform in Bayern

Sieben-Punkte-Plan mit Leitplanken

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  • 31.07.2026

f&w

Ausgabe 7/2026

Seite 604

Die Umsetzung der Krankenhausreform wird im Flächenland Bayern zur Mammutaufgabe. Mit rund 3.400 beantragten Leistungsgruppen stehen Qualitätssicherung, Leistungskonzentration und die Sicherung der wohnortnahen Versorgung in einem Spannungsfeld. Der Freistaat geht frühzeitig in die Umsetzung – doch offene Finanzierungsfragen und bundespolitische Eingriffe gefährden den Reformprozess.

Die Umsetzung der Reform wird im Flächenland Bayern ein Kraftakt. Die rund 250 Kliniken haben 3.400 Leistungsgruppenanträge gestellt. Nun gilt es, die ländliche Versorgung sicherzustellen und gleichzeitig die Leistungskonzentration voranzutreiben.

Die Krankenhausreform adressiert mehrere Ziele: Qualität und Leistungskonzentration, flächendeckende Versorgung, wirtschaftliche Stabilität für die Kliniken und Einsparungen für die Kassen. Es war frühzeitig klar, dass diese Ziele nur eingeschränkt erreicht werden können. Aber immerhin erscheint die Umsetzung der Reform zwischenzeitlich machbarer zu sein, wenn von einigen fragwürdigen Detailregelungen – wie ein drohender Totalverlust aller Leistungsgruppen bei Unterschreitung von Pflegepersonaluntergrenzen – abgesehen wird.

Für Bayern mit der bundesweit deutlich größten Bundeslandfläche ist es erforderlich, die Umsetzung mit einem klaren Bekenntnis zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung, insbesondere in der Grund- und Regelversorgung, in der Notfallversorgung, in der Geburtshilfe und in der Pädiatrie, zu verbinden.

Bayern setzt die Reform frühzeitig um

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) hat der Bund den Rahmen für eine leistungsgruppenorientierte Krankenhaussteuerung gesetzt. Für Bayern bedeutet dies, dass die bisherige Rahmenplanung über Versorgungsstufen, Standorte, Fachabteilungen und Betten sowie spezielle landesrechtliche Planungsgrundsätze jetzt konkretisiert werden muss. Im Mittelpunkt stehen die Leistungsgruppen mit Struktur- und Qualitätsvorgaben, die vom Medizinischen Dienst (MD) zu prüfen sind. Die Anpassungen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) ermöglichen mehr Kooperation, was für ein Flächenland besonders relevant ist.

Die Instrumente und der Fahrplan der Reformumsetzung in Bayern stehen weitgehend fest. Eine bayernweite Bedarfsprognose hat das Land bereits im Mai 2025 veröffentlicht. Sie bildet die künftigen Versorgungsbedarfe nach Wohnortbetrachtung ab, wobei die Effekte der Ambulantisierung und der Demografie berücksichtigt werden. Die Gutachten sind auf den Seiten des Bayerischen Gesundheitsministeriums (StMGP) abrufbar. Außerdem haben die Krankenhausträger den Online-Zugang zu einem interaktiven Tool erhalten. Eine der überraschenden Erkenntnisse dieser Prognose liegt darin, dass der Versorgungsbedarf nicht mit einer Nähe zu einem Krankenhaus korreliert. Während die Inanspruchnahme stationärer Behandlungen im Ballungsraum München nicht auffällig ist, fällt eine hohe Hospitalisierung für Menschen im Bayerischen Wald auf, obwohl es dort nur wenige Krankenhäuser gibt. Dies macht deutlich, dass einer Krankenhausreform weitere Reformen im Gesundheitswesen folgen müssen.

Bis Herbst 2025 hatten rund 250 somatische Krankenhausträger in Bayern rund 3.400 Leistungsgruppenanträge gestellt. Nach den Daten des InEK-Groupers wären sogar 4.000 Leistungsgruppen möglich gewesen. Bis Ende Juli 2026 sollen die Prüfungen vom Medizinischen Dienst Bayern abgeschlossen sein. Die Gutachten werden die Kliniken voraussichtlich im August erhalten, aber können dagegen nicht direkt vorgehen. Vielmehr wird im Herbst eine Anhörung der Krankenhausplanungsbehörden erfolgen und anschließend der förmliche Zuweisungs­bescheid folgen, gegen den auch Rechtsmittel möglich wären.

Die Zuweisung der Leistungsgruppen wird zu Beginn des Jahres 2027 nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) wirksam. Weil die landesrechtliche Umsetzung bewusst erst später im Freistaat erfolgt, erhalten die Kliniken in Bayern eine Übergangsfrist bis Ende 2027 für die Transformationsphase. Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) begrüßt diesen Ablauf ausdrücklich.

Werkzeugkasten der Krankenhausreform

Mit einem Sieben-Punkte-Plan hat das StMGP frühzeitig den Werkzeugkasten der Krankenhausreform in Bayern vorgestellt. Sein Kern sind die Leitplanken zu notwendigen Leistungsangeboten in der Fläche. Dies gilt insbesondere für:

  • Pädiatrie: Bestehende Angebote sollen möglichst erhalten bleiben.
  • Geburtshilfe: Regionale Angebote sollen insbesondere im ländlichen Raum gesichert werden; als Richtwert gilt eine Erreichbarkeit von rund 40 Pkw-Minuten.
  • Basisnotfallversorgung: Innere Medizin und Chirurgie müssen flächendeckend 24/7 verfügbar bleiben. Ziel ist, dass 95 Prozent der Bevölkerung einen Basisnotfallversorger innerhalb von 30 Minuten, in dünn besiedelten Regionen innerhalb von 45 Minuten erreichen.
  • Erweiterte und umfassende Notfallversorgung: Reduktionen sind nur vertretbar, wenn Erreichbarkeit und Kapazitäten gesichert bleiben.

Aus Sicht der BKG ist diese Fokussierung für eine flächendeckende Daseinsvorsorge nachvollziehbar. Allerdings zeigt sich zugleich die Schwäche beziehungsweise Grenze der Plan­barkeit: Bei einer drohenden Unterversorgung fehlen landesrechtliche Instrumente. Ein Hinweis auf die sicherstellungsverpflichteten Kommunen greift zu kurz, weil in den kommunalen Haushalten die Grenzen der Leistungsfähigkeit überschritten werden. Daher wird die Landeskrankenhausplanungsbehörde eine verbindlichere Verantwortung übernehmen müssen, diese wohnortnahe Regel- und Grundversorgung, vor allem die Notfallversorgung und Geburtshilfe, aktiv wirtschaftlich zu sichern.

In Stadt und Land: gezielte Leistungskonzentration

Eine Versorgungssicherung im länd- lichen Raum bedeutet nicht, jede Leistung an jedem Standort zu erhalten. Gerade bei planbaren, mengensensiblen Leistungen ist auch in Bayern eine Konzentration medizinisch und strukturell geboten. Die Planungsbehörde hat deshalb Auswahlentscheidungen in sechs Leistungsgruppen bereits angekündigt:

  • Endoprothetik Hüfte
  • Endoprothetik Knie
  • Revisionen Endoprothetik Hüfte
  • Revisionen Endoprothetik Knie
  • Wirbelsäuleneingriffe
  • bariatrische Chirurgie

Die BKG unterstützt den Weg, bei diesen Leistungsgruppen noch stärker zu konzentrieren. Maßgeblich für die Auswahlentscheidungen sind die Bedarfsprognose, regionale Versorgungsgebiete und transparente Auswahlkriterien wie Fallzahlen, Strukturvorgaben nach der berühmten „Anlage 1“, Trägervielfalt, Notfallbeteiligung und weitere Kriterien.

Transformation braucht Dialog und Akzeptanz

Die Umsetzung der Reform wird im Flächenland Bayern ein Kraftakt. Bei der Zuweisung der Leistungsgruppen wird es auch Unzufriedenheit bei den Krankenhausträgern geben. Kliniken stehen gerade in ländlichen Regionen für Sicherheit und regionale Identität. Veränderungen müssen daher frühzeitig erklärt und mit einem zukunftsorientierten Versorgungskonzept unterlegt werden. Die vom Freistaat bisher finanzierten optionalen Regionalgutachten und Regionalkonferenzen sind dazu nur ein erster Schritt. Der regionale Dialog muss in der praktischen Umsetzungsphase noch weiter verstärkt werden.

Wie sensibel die Debatte ist, zeigen Bürgerproteste an mehreren Krankenhausstandorten in Bayern. Vielfach berufen sich die Initiativen auf den GKV-Kliniksimulator. Aus Sicht der BKG ist dieses Instrument des GKV-SV in seiner derzeitigen Form kontraproduktiv und stellt Klinikschließungen teilweise bedrohlicher dar als in der Versorgungspraxis. Der GKV-Kliniksimulator muss angepasst werden.

Offene Baustellen: Vorhaltefinanzierung und SÜV

Während die Leistungsgruppenzuweisung in Bayern auf einem guten Weg ist, bleiben Kernfragen der Reform weiterhin ungeklärt. Die Vorhaltefinanzierung ist in wesentlichen Punkten noch unsicher und es drohen Fehlanreize. Solange unklar bleibt, wie Vorhaltefinanzierung konkret wirkt, fehlt vielen Häusern die notwendige Planungssicherheit. Dies gilt ebenso hinsichtlich der Mindestvorhaltezahlen und insbesondere der onko-chirurgischen Abrechnungsverbote.

Ähnlich problematisch ist die Lage bei den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen, den sogenannten SÜV. Für gut 20 Krankenhausstandorte in Bayern könnte die Transformation in ein SÜV eine Chance sein. Derzeit ist aber leider weiterhin die Umsetzung blockiert, weil die Selbstverwaltung im Bund bisher keine tragfähigen und umsetzbaren Regelungen geschaffen hat.

Das GKV-Spargesetz bedroht die Reform

So umsetzbar die Krankenhausreform in Bayern sein kann, so problematisch sind die neuen bundespolitischen Finanzierungsbedingungen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) wirkt der Strukturreform komplett entgegen. Es soll pauschal mit negativer Wirkung für alle Kliniken begrenzt, gekürzt und Prüfbürokratie weiter ausgebaut werden. Für Bayern muss auf Grundlage des Kabinettsentwurfes für 2027 ein neuer Rekordwert von 1,4 Milliarden Euro befürchtet werden. Jedes Krankenhaus mit 24/7-Betrieb gerät damit strukturell unter Druck. Besonders betroffen sind freigemeinnützige Kliniken. In einer gemeinsamen Erklärung machen alle Spitzenverbände der Krankenhausträger in Bayern deutlich: Es kann nur so weit gespart werden, wie Bürokratie, kleinteilige Vorgaben und Sanktionen abgebaut werden. Ansonsten ist die Versorgungssicherheit akut gefährdet und die Umsetzung der Krankenhausreform würde zur Farce werden.

Die Krankenhausträger in Bayern sind zur Transformation bereit. Die Krankenhausreform kann gelingen, wenn Planung, Sicherstellung, praktische Versorgung und Finanzierung zusammengedacht werden. Der Freistaat muss zeigen, dass dies – auch sektorenübergreifend – möglich ist. Der Bund darf sich nicht zum Schutz seiner Steuermittel an den Sozialkassen bedienen und damit die geordnete Transformation gefährden.

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