Bis zum Ablauf des 15. März 2022 hatten die in bestimmten Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege tätigen Personen einen Impf- oder Genesenennachweis oder aber ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer medizinischen Kontraindikation gegen die Impfung vorzulegen. Wegen der rechtlichen Konsequenzen für den Fall, dass dies nicht geschehen ist, bestehen erhebliche Unsicherheiten. Der aus zwei Teilen bestehende Beitrag soll zur Einordnung und Klärung beitragen.
In einer…