Das Bundesarbeitsgericht und der Europäische Gerichtshof haben die Arbeitnehmer in Bezug auf deren Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche gestärkt. Insbesondere nehmen die Urteile die Arbeitgeber in die Pflicht, wenn sie sich auf Verfall und Verjährung berufen. Krankenhäuser und MVZ sind gut beraten, mit entsprechenden Hinweisen aktiv zu werden.
Das Schicksal von Urlaubsansprüchen, die sich teilweise über Jahre hinweg aufaddiert haben, ist immer wieder ein Zankapfel. Dies gilt nicht nur im…