Das Bundessozialgericht hat sich mit den rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer bedarfsunabhängigen Ermächtigung zum Betrieb einer psychiatrischen Institutsambulanz nach § 118 Abs. 1 SGB V befasst. Die Entscheidung enthält neue grundlegende Vorgaben mit wesentlichen Erleichterungen für die Ermächtigungspraxis.
Die Ermächtigung zum Betrieb einer psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) wird in § 118 SGB V geregelt. Nach dem darin enthaltenen Absatz 1 sind psychiatrische Krankenhäuser…